Berichte 2019

Bilanz­un­wirk­same Geschäfts­vorfälle

Die Darstellung der Vor­jahres­werte der Geld­fluss­rechnung wurde an Swiss GAAP FER angepasst.

Finanzielle Zusicherungen (Commitments)

Per 31. Dezember 2020 bestehen folgende finanzielle Zusicherungen:

Zahlungsverpflichtungen

Beträge in TCHF 2020 2019
Zahlungsverpflichtungen für Investitionen > 1 Mio. CHF pro Gesamtvertrag 7'322 0
Zahlungsverpflichtungen für Nutzung > 1 Mio. CHF pro Gesamtvertrag 245'562 264'035
Total Zahlungsverpflichtungen 252'884 264'035
Die Zahlungsverpflichtungen für Investitionen stehen in Zusammenhang mit einem Innovationsvertrag. Bei den Zahlungsverpflichtungen für Nutzungen handelt es sich um die ausstehenden kumulierten Verpflichtungen von langjährigen Immobilienmietverträgen per 31. Dezember 2020 bis zum Ende der festen Laufzeit.

Total Zahlungsverpflichtungen

Beträge in TCHF
2020 2019
252'884 264'035

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Langfristige Miet- und Leasingverträge

in TCHF 2020 2019
Fälligkeit kürzer als 1 Jahr 26'532 18'963
Fälligkeit länger als 1 Jahr 219'029 245'072
Total langfristige Miet- und Leasingverträge 245'562 264'035

Total langfristige Miet- und Leasingverträge

in TCHF
2020 2019
245'562 264'035

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Die 245'562 TCHF beziehen sich im Wesentliche auf Mietverträge und Nutzung von Mobilien im Pay-per-Use-Verfahren. Die Abnahme gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen durch den Ablauf der vereinbarten Mietverträge per Ende der Laufzeit bedingt. Es wurden keine weiteren grösseren Mietverträge im Geschäftsjahr abgeschlossen.

Die operative Nutzung von Mobilien im Pay-per-Use-Verfahren per Ende des Geschäftsjahrs beläuft sich auf TCHF 0, da die Verträge ausgelaufen sind und nicht erneuert wurden:

Beträge in TCHF 2020 2019
1 Jahr 0 260
2 Jahren 0 0
3 Jahren 0 0
Total 0 260
Beträge in TCHF
Total
0

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Eventual­ver­bind­lichkeiten und -forderungen

Für die Jahre 2018 und 2019 konnten mit den Vertragsgemeinschaften der Kranken- und Unfallversicherer einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Bei der Einkaufsgemeinschaft tarifsuisse haben die angeschlossenen Versicherer individuell das Recht, von der Vertragslösung der Einkaufsgemeinschaft zurückzutreten. Davon hat die Groupe Mutuel Gebrauch gemacht. Damit wird das Festsetzungsverfahren durch den Regierungsrat des Kantons Zürich weitergeführt; ein folgendes Rekursverfahren ist nicht auszuschliessen. Für ein allfälliges Rückzahlungsrisiko bei der Groupe Mutuel hat das USZ Rückstellungen ab dem Jahr 2012 gebildet. Für die Abschätzung des Risikos wurden Szenarien berechnet und mit Wahrscheinlichkeiten unterlegt.

Zum Abschlusszeitpunkt wurden die offenen Haftpflichtfälle geprüft. Die Beurteilung dieser Fälle hat ergeben, dass die Deckungslimiten der Haftpflichtversicherung nicht überschritten werden.

Des Weiteren existieren personalrechtliche Rückforderungen. Die Wahrscheinlichkeit einer juristischen Durchsetzung dieser Forderungen wird jedoch als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Die Gewerkschaft VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) hat im Herbst 2018 moniert, dass die Umkleidezeit für Angestellte, die der Umkleidepflicht unterliegen, gemäss Arbeitsgesetz ArG als Arbeitszeit anzurechnen sei, was beim USZ nicht eingehalten wurde. Der VPOD hat Forderungen auf Vergütung geltend gemacht und in 2019 die angedrohte Lohnklage eingereicht. Im Rahmen der Sitzung des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 16. Januar 2019 hat der Regierungsrat generell das Umkleiden von Alltags- in Dienstkleidung und umgekehrt als Arbeitszeit bejaht, hat aber gleichzeitig auf die Zuständigkeiten für die Überwachung der Einhaltung auf das Amt für Wirtschaft und Arbeit verwiesen. Des Weiteren äusserte sich der Regierungsrat dahingehend, dass die dadurch potenziell anfallenden Mehrkosten entweder zu einer möglichen Umlage auf die Tarife oder aber zu anderen Einsparungen im Personalbereich führen würden. Das USZ konnte in Verhandlungen mit dem VPOD über die gestellten Ansprüche keine Einigung erzielen; eine Verbindlichkeit für die definitiv eingereichten Lohnklagen wurde in der Bilanz eingestellt, jedoch ist nicht auszuschliessen, dass weitere Mitglieder des VPOD Ansprüche geltend machen werden. Derzeit läuft ein Rechtsverfahren mit einem anderen, kleineren Spital, dessen Ausgang auch seitens des VPOD abgewartet wird.

Im Rahmen eines Mietvertrages hat der Vermieter das Wahlrecht, am Ende der Mietzeit gewisse Rückbauten des Mietereinbaus zu verlangen. Das Wahlrecht steht in Zusammenhang mit dem Zweck der weiteren Nutzung des Mietgegenstands durch den Vermieter. Im Falle einer Ausübung des Wahlrechts können Rückbaukosten in Höhe von 1’790 TCHF entstehen. 6.7.3 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Genehmigung der Jahresrechnung durch den Spitalrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung des Vermögenswerts erforderlich machen würden.

Die vorliegende Jahresrechnung wurde vom Spitalrat am 3. Februar 2021 verabschiedet. Es sind bis zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Ereignisse bekannt, die die Jahresrechnung 2020 massgeblich beeinflussen könnten.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Genehmigung der Jahresrechnung durch den Spitalrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung des Vermögenswerts erforderlich machen würden.

Die vorliegende Jahresrechnung wurde vom Spitalrat am 3. Februar 2021 verabschiedet. Es sind bis zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Ereignisse bekannt, die die Jahresrechnung 2020 massgeblich beeinflussen könnten.