Berichte 2019

Geschäfts­ent­wicklung

Negatives Ergebnis trotz erfolgreicher Pandemiebekämpfung

Das Universitätsspital Zürich (USZ) trug im Kanton Zürich und weit darüber hinaus wesentlich zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und zur Behandlung der an SARS-CoV-2 erkrankten Patient*innen bei. Insgesamt behandelte das USZ bis Ende 2020 942 stationäre Patient*innen mit SARS-CoV-2 Erkrankung und teilweise schweren Komorbiditäten aus 19 Kantonen und testete über 80’000 Personen auf COVID-19. Das mittlere Fallgewicht der COVID-19-Fälle betrug 3.173 Indexpunkte, was einem hohen Schweregrad entspricht.

Diagnose und Behandlung von möglichen und effektiven COVID-19-Patient*innen erfolgen unter erschwerten psychischen und physischen Bedingungen für das Personal im Kerngeschäft. Aber auch in anderen Bereichen des Spitalbetriebs wie etwa Logistik, Patientenadministration oder Unternehmenssicherheit, waren die Mitarbeitenden stark beansprucht. Zur Bewältigung der Krise wurde bereits Ende Januar eine Taskforce eingesetzt. Die Taskforce beschaffte die notwendigen internationalen, nationalen und regionalen Informationen und fällte die taktisch-dispositiven Entscheidungen für den Umgang mit der Pandemie am USZ.

Neben der Bewirtschaftung der notwendigen räumlichen und personellen Kapazitäten für die Behandlung der Patient*innen oder den Betrieb des Testzentrums galt es auch, zahlreiche weitere Massnahmen zu koordinieren. Dazu gehörten der Schutz der eigenen Mitarbeitenden, die Sicherstellung der Versorgung mit Medikamenten und Materialien, die Umsetzung der Homeoffice-Anordnungen, die damit verbundene Aufrüstung und Sicherheit bei der ICT-Ausstattung sowie die interne und externe Kommunikation. Dank der etablierten und straffen Abläufe, die die Taskforce vorgab, und der über die Massen engagierten Mitarbeitenden in allen Bereichen des USZ konnten die COVID-19-Patient*innen in hoher Qualität und nach den jeweils neuesten Therapiemethoden behandelt werden.

Nach einem guten Start in den Monaten Januar und Februar erfolgte mit dem vom Bund verordneten Lockdown und dem Verbot elektiver Behandlungen an den Akutspitälern im März ein noch nie dagewesener Einbruch bei den Fallzahlen. Das USZ blieb in der Folge von März bis Dezember unter den Zahlen der jeweiligen Vorjahresperioden. Besonders tiefe Spuren hinterliessen der Monat April mit dem erwähnten Lockdown sowie die Monate November und Dezember mit der zweiten Pandemie-Welle. Dabei betraf der Rückgang in erster Linie die stationären Fälle, in abgeschwächter Form aber auch die ambulanten Behandlungen. Die Pandemie war indirekt auch für weitere rückläufige Fallzahlen verantwortlich: Die Einschränkungen in den Freizeitangeboten der Bevölkerung oder weniger Verkehrsunfälle, aber auch die Angst von Patient*innen, während der Pandemie Konsultationen bei Ärzt*innen oder in Sprechstunden in Anspruch zu nehmen, haben zu weniger Fallzahlen geführt. Die aufgrund von COVID-19 behandelten Fälle wogen diesen Rückgang bei Weitem nicht auf.

Der Kanton Zürich hat verschiedene finanzielle Unterstützungsmassnahmen für die Spitäler beschlossen. Die definitiven Beträge werden erst nach Vorliegen der Jahresrechnungen der Spitäler und somit im Verlauf von 2021 festgelegt. Basierend auf den Beschlüssen des Regierungsrates und nach Abstimmung mit dem Kanton Zürich wurde für die Jahresrechnung 2020 insgesamt ein Betrag von CHF 31.4 Mio. als Ertrag verbucht.

Mit den rückläufigen Fallzahlen, den drastischen Einschränkungen bei den Besucherregelungen und externen Mitarbeitenden auf dem Spitalareal sowie den angeordneten Homeoffice-Massnahmen gingen auch weitere Erträge zurück wie zum Beispiel Umsätze in den Restaurants, den Kiosken, den Kinderkrippen oder bei den Parkplätzen.

Der Betriebsertrag verringerte sich im Berichtsjahr um 1.6% und bewegt sich auf CHF 1’451.3 Mio. Trotz den rückläufigen Fallzahlen und einem engen Monitoring bei den Überstunden und Ferienguthaben nahm der Betriebsaufwand gegenüber dem Vorjahr um 4.1% oder CHF 55.5 Mio. zu. Es resultiert ein EBITDA von CHF 32.4 Mio., was einer Verschlechterung gegenüber Vorjahr um CHF 80.5 Mio. oder einer EBITDA-Marge von 2.2% entspricht. Insgesamt resultiert ein Verlust von CHF 48.0 Mio.

Vorbehältlich der Genehmigung durch Regierungs- und Kantonsrat soll der Verlust dem Eigenkapital (freie Reserven) belastet werden.

Qualität und Transparenz beim Reporting

Eine effektive finanzielle Führung setzt verlässliche und zeitgerechte Daten voraus. Die Rechnungslegung erfolgt unter Anwendung von SwissGAAP FER nach dem Grundsatz von «True & Fair view». Das USZ wurde als eines der ersten Spitäler in der Schweiz REKOLE-zertifiziert. Die letzte Re-Zertifizierung wurde 2019 erfolgreich durchgeführt und muss 2023 erneuert werden. Damit genügt das USZ den höchsten Standards bezüglich der Rechnungsführung und Rechnungslegung. Zur Sicherstellung der hohen Qualität bei den Finanzzahlen finden jährlich Revisionen durch die Finanzkontrolle des Kantons Zürich statt. Diese werden ergänzt durch die Prüfungen einer externen Revisionsfirma. Zusätzlich finden jährlich ein externer Review zur korrekten Anwendung von REKOLE sowie eine Kodierrevision durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich statt. Das Vertrauen in die Zahlen bildet die unerlässliche Grundlage für die finanzielle Führung. Zudem müssen die Zahlen zeitnah und leicht verständlich zur Verfügung stehen. Intern besteht dazu ein Kennzahlensystem, das auf die Mehrjahresziele des USZ abgestimmt ist.

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Neben den Anstrengungen zur Bewältigung der Pandemie ist es dem USZ erneut gelungen, eine Reihe von wichtigen betrieblichen Erneuerungen umzusetzen.

Bedeutende Meilensteine erreicht

Neben den Anstrengungen zur Bewältigung der Pandemie ist es dem USZ erneut gelungen, eine Reihe von wichtigen betrieblichen Erneuerungen umzusetzen.

Nachdem 2019 der Architekturwettbewerb für die bauliche Erneuerung des USZ Kernareals mit den Basler Architekten Christ & Gantenbein als Sieger abgeschlossen werden konnte, wurden im Berichtsjahr die Arbeiten für die Umsetzung erfolgreich vorangetrieben. Dazu gehört neben der SIA Phase 3 des eigentlichen Bauprojekts zur Fertigstellung der Grundlagen für die Baubewilligung und die Ausschreibung insbesondere auch die Baufeldleerung für das erste grosse Baufeld auf dem Kernareal im Zentrum von Zürich. Die gütliche Einigung mit den Rekurrenten gegen die kantonalen Gestaltungspläne Ende 2019 hatte im Berichtsjahr umfangreiche Veränderungen bei den Planungsarbeiten zur Folge.

Die wichtigste betriebliche Veränderung im Berichtsjahr war der Start des Gesundheitszentrums USZ Flughafen. Nach mehrjähriger Planung konnte dieses Vorhaben fristgerecht und im Budget abgeschlossen werden. Mit dem hochmodernen ambulanten Diagnose- und Therapiezentrum auf rund 11’000 m2 Fläche und mit bester Anbindung an den öffentlichen und privaten Verkehr in der Schweiz wird der Campus des USZ im Zentrum entlastet. Im Oktober 2020 wurde der erste Patient am Standort Flughafen behandelt.

Einen weiteren Meilenstein setzte das USZ in Schlieren. Dort nahm es die modernste Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) der Schweiz in Betrieb. Komplett neue und digital unterstützte Planungs- und Logistikprozesse sind direkt mit der Patientenversorgung verbunden. Von Schlieren aus erfolgt die Versorgung aller Standorte mit Sterilgut.

Auch im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) hat das USZ wesentliche Anpassungen vorgenommen. Gründe dafür waren die Inbetriebnahme der dezentralen Standorte, aber auch die durch die Pandemie bedingte Umsetzung von Homeoffice. So wurde zum Beispiel der digitale Fernzugriff auf sämtliche dafür notwendigen Applikationen ermöglicht, und die Einführung der elektronischen Postverarbeitung sowie der elektronischen Signatur sind nur einige weitere Beispiele der vielen Anpassungen, die in kürzester Zeit umgesetzt werden konnten. Insgesamt wurde das mobile und flexiblere Arbeiten sowohl im medizinischen als auch im administrativen Bereich stark gefördert. Die Umstellung auf digitale, ortsungebundene Kommunikation sowie mobile Geräte als Arbeitsinstrumente wurde im Berichtsjahr erfolgreich umgesetzt.

Nach wie vor bestehen regulatorische Einschränkungen, die die Weiterentwicklung des USZ bremsen. Dazu gehören gesetzliche Vorgaben, die den Aufbau von Kooperationen erschweren. Es ist zu hoffen, dass die heutigen regulatorischen Einschränkungen künftig revidiert werden, denn die Bedeutung von Beteiligungen wird in Zukunft zunehmen, u. a. im Bereich von Entwicklung und Innovation sowie für Supportleistungen.

Medizinische Innovationskraft

Erfolgreich vorangetrieben wurden zahlreiche Themen im Bereich Forschung, Entwicklung und Versorgung. Die wissenschaftliche Tätigkeit konnte durchgehend aufrechterhalten werden. COVID-19-bezogene Forschungsprojekte wurden rasch etabliert und in kurzer Zeit zu neuen Therapieansätzen weiterentwickelt. Hier zeigt sich einmal mehr die Stärke der patientennahen, translationalen Forschung. Unterstützt wurden diese Aktivitäten auch durch Gelder der USZ Foundation, die besondere Anstrengungen beim Einwerben von Fördermitteln in Zusammenhang mit COVID-19 unternahm. Neben der Forschung konnte auch die Lehre ohne Unterbruch fortgesetzt werden, was mit Blick auf die dringend notwendige Nachwuchsförderung von grosser Bedeutung ist. Es wurden in kürzester Zeit neue Lehrformate und Kommunikationswege etabliert. Lediglich bei patienten- und praxisbezogenen Lehrtätigkeiten mussten Abstriche gemacht werden.

Leistungen und Ertrag

Hoher Spezialisierungsgrad

Die Zahl der stationären Austritte nahm 2020 um –10.2% oder 4’398 Austritte gegenüber dem Vorjahr ab, nachdem von 2018 auf 2019 noch ein Wachstum von 1.9% zu verzeichnen war. Bei den zusatzversicherten Patient*innen ist ein Rückgang von –13.9% oder 1’219 Austritten zu verzeichnen. Die Anzahl ausländischer Patient*innen ist um –34.0% hinter dem Vorjahr zurückgeblieben und belief sich auf 532. Bei den ausserkantonalen Fallzahlen fiel der Rückgang mit –7.3% um 320 Basispunkte tiefer aus als bei den Zürcher Patient*innen. Für Allgemeinversicherte ohne den Zusatz «Behandlung allgemein ganze Schweiz» bilden die kantonalen Spitallisten noch immer eine Einschränkung bei der freien Spitalwahl. Sofern das USZ nicht auf der Spitalliste des Herkunftskantons aufgeführt ist und kein Notfall vorliegt, müssen Patient*innen die Differenz zwischen der Baserate des USZ und der Referenzbaserate des Herkunftskantons selber zahlen. Die höhere Baserate ist jedoch gerade notwendig wegen komplexer Fälle, die im Pauschalsystem Swiss DRG nicht adäquat abgebildet sind.

Auf sehr hohem Niveau liegt der Schweregrad der am USZ behandelten Patient*innen; der Case Mix Index (CMI) betrugt 2020 1.644 (Vorjahr: 1.589). Multipliziert man den CMI mit der Baserate ergibt sich dadurch der stationäre DRG-Ertrag pro Fall. Hinzu kommen Zu- und Abschläge für die Liegedauer, besonders teure Medikamente und Materialien, Honorare sowie Hotellerie-Leistungen. Die Summe der Schweregrade, das Kostengewicht (Cost Weight oder CW), betrug 63’589 Punkte und lag damit 4’770 Punkte bzw. –7.0% unter dem Vorjahr.

Der hohe CMI und der im Vergleich zu den Zürcher Fällen deutlich geringere Rückgang bei den ausserkantonalen Fällen zeigen die wichtige Rolle, die das USZ im Bereich der spezialisierten und hochspezialisierten Versorgung einnimmt.

Die 10% der Patient*innen mit dem höchsten Schweregrad wiesen einen durchschnittlichen CMI von 7.382 (Vorjahr: 7.108) aus. Sie machten 45.1% (Vorjahr: 44.4%) des gesamten Kostengewichts aus und widerspiegeln den hohen Spezialisierungsgrad am USZ. 

Betriebliche Verbesserungen

Im vierten Jahr in Folge konnte die Verweildauer leicht reduziert werden. Dies trotz deutlich höherem Schweregrad der Patient*innen, der sich im Case Mix Index (CMI) ausdrückt. Die durchschnittliche Verweildauer lag mit 6.49 Tagen –0.9% unter dem Vorjahr (6.55 Tage). Der durchschnittliche CMI nahm um 3.5% zu und lag bei rekordhohen 1.644. Die Senkung der Verweildauer bei einer derart starken Zunahme des Schweregrads ist nur dank einer hohen Qualität bei der medizinischen Versorgung und einer grossen betrieblichen Organisation möglich. Zur guten Organisation gehören insbesondere das Ein- und Austrittsmanagement, die Organisation von Übertritten zu anschliessenden Leistungserbringern wie zum Beispiel Rehabilitation sowie eine effiziente Organisation der einzelnen Leistungen (Diagnose, operativer Eingriff, Pflege). Laufend überwacht werden zudem Wechselzeiten zwischen den operativen Eingriffen, Wartezeiten im Notfall und Auslastungen von Betten und Grossgeräten. Dadurch entfallen für die Patient*innen auch unerwünschte Wartezeiten. Der echte und jederzeit drohende Mangel an verfügbaren Betten und Ressourcen in der Corona-Pandemie hat den Druck auf einen raschen Austritt oder Übertritt in eine nachbehandelnde Institution verstärkt. Die enge Zusammenarbeit und die gute Beziehung zu diesen Institutionen haben sich in der Krise sehr bewährt. Ebenso trägt die hohe diagnostische und therapeutische Qualität zu einer kurzen Verweildauer bei. Im Fokus stehen hier die umfangreichen Anstrengungen des USZ, die nosokomiale Infektionsrate tief zu halten und weiter zu senken. 

Herausforderung Tarife und Regulierung

Auch im achten Jahr nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung und des Tarifsystems SwissDRG werden viele komplexe Behandlungen im System der Fallpauschalen nach SwissDRG nach wie vor nicht hinreichend abgebildet. Am USZ treten überdurchschnittlich viele Fälle mit grossem Defizit auf, d. h. Fälle mit einem Defizit grösser als CHF 30’000. Zudem werden auch die Verbunds- und Vorhalteleistungen, die beim Endversorgerspital anfallen, im System SwissDRG nicht ausreichend abgebildet. Die bisher durch die Swiss-DRG AG getroffenen Massnahmen vermögen dieses Problem noch nicht zufriedenstellend zu lösen. Der Bundesrat und der Verwaltungsrat der SwissDRG AG haben das Problem erkannt und auf die Notwendigkeit differenzierter Baserates für die verschiedenen Spitalkategorien hingewiesen. Das USZ hat dazu in den vergangenen Jahren umfassende Studien publiziert.

Daraus ergeben sich auch weitreichende Folgen für die stationären Tarife des USZ. Für das Jahr 2020 konnten zwar provisorische Verlängerungen von Verträgen erwirkt werden. 2021 stehen jedoch erneute Tarifverhandlungen an, und es drohen neue Festsetzungsverfahren. Noch gänzlich offen bis zurück auf das DRG-Einführungsjahr 2012 ist eine Lösung mit dem Versicherer Groupe Mutuel. Viele Versicherer fordern eine tiefere Baserate und verweisen dabei auf das Ende der sogenannten Einführungsphase SwissDRG. Es ist jedoch fraglich, ob es ohne Begleitmassnahmen für grosse Endversorgerspitäler je ein Ende der Einführungsphase geben wird. Ohne eine höhere Baserate wäre das wirtschaftliche Überleben der grossen Endversorgerspitäler mit den überdurchschnittlich vielen Hochdefizitfällen unmöglich. Die Forderung nach einer höheren Baserate erfolgt also keineswegs aufgrund von Ineffizienzen, sondern ist den speziellen Anforderungen an eine hochstehende medizinische Versorgung für komplexe Fälle geschuldet.

Sorgen bereitet die Entwicklung im Bereich der Zusatzversicherungen. Ausgelöst durch Analysen der FINMA stehen die Krankenversicherer und damit auch die Spitäler unter Druck bei den Prämien bzw. Leistungen der Zusatzversicherungen, die in den Hoheitsbereich des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag VVG fallen. Im Fokus steht hier die Abgrenzung zu den Leistungen im KVG-Bereich und damit der Nachweis von Mehrleistungen. Wie andere Spitäler sieht sich auch das USZ per Ende 2020 mit erfolgten oder in Aussicht gestellten Kündigungen bei den VVG-Verträgen konfrontiert.

Parallel zu den Herausforderungen bei den Tarifen fanden auf Ebene Bund Vernehmlassungen zu verschiedenen geplanten Regulierungen statt. Dazu gehören die angestrebten Revisionen bei der Verordnung über die Krankenversicherung KVV sowie das Massnahmenpaket 2 zur Kostendämpfung. Beide Vorhaben würden den finanziellen Druck auf die Leistungserbringer deutlich erhöhen und damit die qualitativ hochstehende und gut zugängliche medizinische Versorgung gefährden.

Trend hin zu ambulanten Leistungen

Im Gegensatz zum stationären Bereich war im ambulanten Bereich im Berichtsjahr ein deutlich geringerer Rückgang zum Vorjahr zu verzeichnen. Bei den ambulant verrechneten Taxpunkten beträgt der Rückgang gegenüber dem Vorjahr 3.2%. Der ambulante Ertrag lag insgesamt per Ende 2020 kumuliert lediglich um –1.2% hinter dem Vorjahr. Die Bedürfnisse der Patient*innen einerseits und die Möglichkeiten medizinischer Behandlungen andererseits lassen zukünftig eine weitere Verschiebung von stationär zu ambulant erwarten. Dies gilt nicht nur für einfache Krankheitsbilder, sondern zunehmend auch für komplexe Diagnosen und Behandlungen. Das USZ kommt diesen Bedürfnissen mit der Eröffnung des ambulanten Gesundheitszentrums am Flughafen Zürich und der aktiven Förderung der ambulanten Behandlung entgegen. Damit das Potenzial der ambulanten Behandlungen jedoch vollständig ausgeschöpft werden kann, müssen sich die Rahmenbedingungen bei der Finanzierung ändern. Die heutigen ambulanten Tarife vermögen die Gestehungskosten in den Akutspitälern nicht zu decken. Damit aber eine weitergehende Verschiebung von stationär zu ambulant stattfinden kann, muss es auch für die Spitäler möglich sein, in diesem Bereich die Vollkosten zu decken und bei effizienter Betriebsführung einen Gewinn zu erwirtschaften, um die anstehenden Investitionen finanzieren zu können. Auch muss es künftig möglich sein, im ambulanten Bereich Zusatzversicherungserträge zu erwirtschaften. Das USZ setzt sich hier für neue Finanzierungsmodelle ein.

Nicht medizinische Leistungen

Neben den eigentlichen Versorgungsleistungen erbringt das USZ eine Vielzahl weiterer Leistungen im Auftrag des Kantons oder Dritter. Bei den Einnahmen für Leistungen an Mitarbeitende oder Dritte nahmen die Erträge aus den Bereichen Hotellerie, Kioske und Parkplätze stark ab, dagegen wurden mehr Labor-Dienstleistungen erbracht.

Im Auftrag des Kantons erbringt das USZ sogenannte gemeinwirtschaftliche Leistungen. Den grössten Anteil bilden Dienstleistungen im Bereich Forschung und Lehre zugunsten der Universität Zürich, gefolgt von der ärztlichen Weiterbildung im Auftrag der Gesundheitsdirektion Zürich. Im Bereich der Forschung und Lehre wurde der Beitrag im Jahr 2018 erstmals um CHF 15 Mio. aufgestockt. Dennoch ist dieser Bereich nach wie vor unterfinanziert. Gemeinsam mit dem Kanton erarbeitet das USZ zurzeit ein neues Finanzierungsmodell.Diese Kostenunterdeckung wird vom USZ mit Gewinnen im Bereich der zusatzversichertenPatient*innen finanziert.

Bei den übrigen Beiträgen des Kantons Zürich an das USZ standen im Berichtsjahr neben den gemeinwirtschaftlichen Beiträgen (GWL) insbesondere die Unterstützungszahlungen des Kantons aufgrund der Corona-Pandemie im Fokus. Der Kanton Zürich hat die finanziellen Unterstützungsmassnahmen in zwei Regierungsratsbeschlüssen definiert (RRB-0572 und RRB-1105). Der erste Beschluss deckte mit vier Massnahmen die Folgen der ersten COVID-19-Welle, der zweite Beschluss bezog sich auf die zweite Welle von Oktober bis Dezember 2020. Einige der Massnahmen bezogen sich lediglich auf eine Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität. Davon musste das USZ keinen Gebrauch machen. Für das USZ relevant waren jedoch die beschlossenen À-fonds-perdu-Beiträge. Dabei werden dem USZ die Ertragsausfälle aus dem Jahr 2020 gegenüber den durchschnittlichen Erträgen aus den Jahren 2018 und 2019 ausgeglichen, allerdings nur im Bereich der KVG-Leistungen an Zürcher und ausserkantonale Patient*innen. Ertragsausfälle im Bereich der Zusatzversicherungen, der Selbstzahler, der ambulanten Leistungen sowie der übrigen Erträge wie zum Beispiel Hotellerie, Kioske oder Parkplätze, wurden nicht ausgeglichen. Der Kanton beteiligte sich an direkten Mehrkosten in Zusammenhang mit COVID-19, wobei wesentliche Kostenarten ausgeschlossen wurden (zum Beispiel Mehrkosten für Personal oder Sicherheit). Für die zweite Welle gab es einen Pauschalbetrag gemäss dem Anteil der IPS- und Normalbetten der Spitäler, die für die Versorgung von COVID-19-Patient*innen definiert wurden. Für sämtliche Massnahmen resultierte für das USZ ein Betrag von CHF 31.4 Mio. Der definitive Betrag wird bis Ende 2021 ermittelt.

Betriebsertrag

Insgesamt ging der Betriebsertrag um CHF 23.8 Mio. (–1.6%) auf CHF 1’451.3 Mio. zurück. Mit 56.5% (Vorjahr: 59.3%) bildeten die stationären Leistungen den mit Abstand grössten Anteil am Betriebsertrag gefolgt von 26.5% (Vorjahr: 26.4%) Umsatzanteil im ambulanten Bereich.

Ressourcen und Aufwand

Betriebsaufwand

Der Betriebsaufwand erhöhte sich gegenüber Vorjahr um CHF 55.6 Mio. (+4.1%) auf CHF 1’418.7 Mio. Der grösste absolute Anstieg ist mit CHF 28.7 Mio. (+3.4%) bei den Personalkosten zu verzeichnen. Die Vollzeitstellen nahmen im Vergleich zum Stichtag 31.12. im Vorjahr um 3.2% oder 208.6 Vollzeiteinheiten (exkl. Auszubildende) zu und betrugen 6’840.4.

Ebenfalls eine starke Zunahme ist beim medizinischen Warenaufwand inkl. der von der Kantonsapotheke Zürich bezogenen Medikamente zu verzeichnen. Diese stiegen trotz dem deutlichen Rückgang bei den stationären und ambulanten Fällen um +3.4% an.

Der nicht medizinische Aufwand wuchs proportional am stärksten, nämlich um +14.1% und CHF 176.9 Mio. (Vorjahr: CHF 155.0 Mio.). Hier machten sich insbesondere die im Berichtsjahr neu anfallenden Mietzinsaufwände für den Bürostandort Stettbach und das Gesundheitszentrum USZ Flughafen bemerkbar. Ebenfalls zu Buche schlugen die Kosten für externe Untersuchungen. 

EBITDA

Das USZ weist damit eine EBITDA-Marge (Earnings before Interest, Tax, Depreciation, Amortisation) von 2.2% (Vorjahr: 7.7%) aus. In absoluten Werten resultiert ein EBITDA von CHF 32.4 Mio. (Vorjahr: CHF 112.9 Mio.) mit den Standorten Schlieren und Flughafen. Das Finanzergebnis blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Die Verzinsung der Anleihe über CHF 120 Mio. konnte in gewissem Umfang mit kurzfristigen Passivdarlehen mit Negativzinsen wettgemacht werden. Die Kontokorrentverpflichtungen gegenüber dem Kanton Zürich werden marktüblich verzinst.  

Kapitalkosten und Finanzerfolg

Die Kapitalkosten sind gegenüber dem Vorjahr um CHF 5.4 Mio. oder +7.0% auf CHF 82.2 Mio. angestiegen. Von den CHF 5.4 Mio. Mehraufwand entfallen CHF 5.3 Mio. auf zusätzliche Abschreibungen. Dies u. a. aufgrund der Neuaktivierungen auch in Zusammenhang mit den Standorten Schlieren und Flughafen.

Das Finanzergebnis blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Die Verzinsung der Anleihe über CHF 120 Mio. konnte in gewissem Umfang mit kurzfristigen Passivdarlehen mit Negativzinsen wettgemacht werden. Die Kontokorrentverpflichtungen gegenüber dem Kanton Zürich werden marktüblich verzinst.

Investitionen, Cashflow und Bilanz

Das Investitionsvolumen im Bereich der Mobilien (Medizintechnik, Informatik, Geräte) lag mit CHF 42.3 Mio. deutlich, nämlich um CHF 11.1 Mio. über dem Vorjahresniveau, jedoch leicht unter dem Plan. Ins Gewicht fielen hier insbesondere die Ausstattungen an den dezentralen Standorten sowie vorgezogene Investitionen im Bereich der Immobilien.

Die Bilanzsumme nahm aufgrund der Neuaktivierungen trotz gesunkenem Umsatz um CHF 49.4 Mio. zu und beträgt per 31.12.2020 CHF 1’370.8 Mio. Der Eigenkapitalgrad beträgt nach Abzug des Verlusts immer noch solide 60.6%. Vorausgesetzt bleibt hier die Zustimmung des Kantonsrats zur Verlustdeckung.

Der operative Cashflow weist einen positiven Wert von CHF 69.3 Mio. aus. Grund dafür ist trotz tiefem Aufwand der hohe Cash-Zufluss aus Rechnungen, für die der Kanton aufgrund der hängigen Tariffestsetzung im vierten Quartal 2019 die Zahlung zurückbehalten hatte. Ebenfalls konnten im Berichtsjahr alte Forderungen systematisch dem Inkasso zugeführt werden. Abzüglich des Cashflows aus der Investitionstätigkeit resultierte damit ein Free Cashflow von CHF –83.1 Mio. Gedeckt wurde dieser Betrag zum einen mit vorhandenen Mitteln per 1.1.2019 sowie zum anderen mit zusätzlichem Fremdkapital. Das verzinsliche Fremdkapital betrug per 31.12.2020 CHF 269.5 Mio. und nahm damit um CHF 84.5 Mio. zu.

Verlustdeckung

Der Jahresverlust im Einzelabschluss USZ 2020 nach Swiss GAAP FER beträgt CHF –49’608’801. Dieser soll vollumfänglich den freien Reserven im Eigenkapital belastet werden.

Die Konzernrechnung USZ 2019 Swiss GAAP FER weist einen Verlust von CHF –47’975’801 aus. Die Eigenkapitalquote beläuft sich nach Belastung der Reserven auf 60.6%.

Über eine Verlustdeckung wird der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrats basierend auf dem Ergebnis des Einzelabschlusses USZ 2020 Swiss GAAP FER im Frühjahr 2021 entscheiden.