Im Geschäftsjahr 2020 stand das USZ stark im Blickpunkt der medialen Berichterstattung, einerseits aufgrund der Corona-Pandemie, andererseits wegen Vorkommnissen und Vorwürfen in drei Kliniken. Das USZ hat in allen drei betroffenen Kliniken Untersuchungen durch verschiedene unabhängige Anwaltskanzleien durchführen lassen. Am 15. Dezember 2020 wurde die Öffentlichkeit über die Resultate der Berichte in der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie zur Abrechnung spezifischer Honorarleistungen in der Klinik für Herzchirurgie informiert.
Die Berichte über die Untersuchungen in der Klinik für Herzchirurgie sowie in der Klinik für Gynäkologie liegen zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Berichts ebenfalls vor und wurden ihrerseits anfangs März 2021 kommuniziert. Sie werden hier der Vollständigkeit halber ebenfalls aufgenommen.
Alle drei Kliniken stehen unter neuer Leitung. Der Spitalrat hat verschiedene Sofortmassnahmen zur Stärkung der Compliance am USZ beschlossen und teilweise bereits umgesetzt.
Untersuchung zur Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Im Mai 2020 erhielt das USZ Hinweise, dass der ehemalige Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) sich Patient*innen des USZ in seine Privatpraxis zuweise und mit Ressourcen des USZ behandle, ohne dies abzugelten. Die mandatierte Anwaltskanzlei kam zum Schluss, dass diese Vorwürfe weitgehend zutreffen. Das USZ hat gemäss Empfehlung der mandatierten Anwaltskanzlei Strafanzeige gegen Prof. Rücker eingereicht. Geprüft wird zudem die Rückforderung des finanziellen Schadens.
Untersuchung zur Klinik für Gynäkologie
Im Frühjahr 2020 wurde in den Medien berichtet, dass Prof. Fink, der damalige Klinikdirektor der Klinik für Gynäkologie gleichzeitig in mehreren Operationssälen tätig sei. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass der damalige Klinikdirektor als Operateur Eingriffe und Sprechstunden teils überschneidend plante und ansetzte. Er war aber bei praktisch allen Operationen persönlich anwesend. Allerdings wurde gegenüber den Patientinnen zu wenig deutlich gemacht, wer tatsächlich als Hauptoperateur tätig sei. Insofern war die Patientinnenaufklärung mangelhaft sowie die Dokumentation teilweise falsch.
Weil jedoch immer mindestens ein weiterer honorarberechtigter Arzt/eine weitere honorarberechtigte Ärztin an der Operation beteiligt war, bestand ein Anspruch auf die verrechnete Leistung. Die Krankenkassen wurden nicht geschädigt.
Untersuchung zur Klinik für Herzchirurgie
Nach internen Hinweisen hat das USZ Ende 2019 unabhängige Untersuchungen zu diversen Vorwürfen in Bezug auf Fehler in der medizinischen Behandlung und im Umgang mit Interessenkonflikten in der Klinik für Herzchirurgie in Auftrag gegeben. Nach Publikation eines Zwischenberichts Ende Mai 2020 wurden weitere Vorwürfe vorgebracht, die ebenfalls unter Beizug von medizinischen Expert*innen untersucht wurden. Durch eigene Kontrollmechanismen wurden Anfang August zudem Unregelmässigkeiten bei der Erfassung und Abrechnung einer Tarifposition entdeckt und ebenfalls untersucht. Die Ergebnisse letzterer Untersuchung wurden im Dezember 2020 kommuniziert.
a) Untersuchung zur Abrechnung der Position «interdisziplinäres Arztgespräch» an der Klinik für Herzchirurgie
Die externe Untersuchung hat ergeben, dass die betreffende Position durch die Administration der Klinik systematisch falsch abgerechnet wurde. Das USZ hat den Krankenkassen die unrechtmässig in Rechnung gestellten Kosten vollumfänglich rückerstattet. Zudem hat das USZ eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Die Auszahlungen aus dem Honorarpool der Klinik werden zurückgefordert.
b) Vorwürfe in Bezug auf Fehler in der medizinischen Behandlung und im Umgang mit Interessenkonflikten
Der Schlussbericht bestätigt im Wesentlichen die Erkenntnisse aus dem ersten Bericht von Mai 2020. Später zusätzlich vorgebrachte Vorwürfe erwiesen sich als falsch.
Die Patientendokumentation war in der Klinik in mehreren Fällen mangelhaft sowohl in Bezug auf Komplikationen als auch in Bezug auf die durchgeführten Aufklärungsgespräche, aber auch was den Austausch mit Behörden betrifft. Publikationen waren teilweise inhaltlich unvollständig bzw. unrichtig und bestehende Rollenhäufungen von Prof. Maisano waren in diversen Publikationen nicht ersichtlich.
Nicht bestätigt hat sich dagegen der Vorwurf, Prof. Maisano habe aus Eigeninteresse und gegen die Interessen der Patient*innen Implantate eingesetzt. Er hat dadurch auch keine direkten finanziellen Vorteile erlangt. Ebenso wenig bestätigt hat sich der Verdacht, es sei in den untersuchten Fällen zu Manipulationen der Patientendokumentation gekommen.
Erkenntnisse und Massnahmen über alle Kliniken und Institute des USZ hinweg
Das USZ hat auf die Probleme in den Kliniken umgehend reagiert und die externen Untersuchungen beauftragt. Parallel dazu wurden individuelle Sofortmassnahmen zur Sicherstellung der Patientensicherheit und Behebung der Probleme ergriffen. Dazu gehören Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz, zur Aufklärung der Patient*innen und zur Veränderung der Unternehmenskultur.
Die Mitarbeitenden des USZ können inzwischen nicht nur an eine der verschiedenen bestehenden Anlaufstellen gelangen, sondern Hinweise auch anonym über eine externe elektronische Meldeplattform (Whistleblowerplattform) abgeben.
Die USZ-weit geltenden Weisungen zu Interessenbindungen und Nebenbeschäftigungen wurden überarbeitet und verschärft. Die Corporate Compliance wird in den nächsten Monaten personell weiter gestärkt und hat zwischenzeitlich ein internes Register aufgebaut, um erhöhte Transparenz über die zwischen der Ärzteschaft und weiteren Kaderfunktionen mit der Industrie bestehenden Verbindungen zu schaffen.